rundy Titelschutz-Journal
Aktuelle News aus der Rechtssprechung

Bild siegt vor LG Berlin II: Teilnehmer an Pro-Palästina-Demo durfte gezeigt werden

Demonstrationen sind öffentliche Veranstaltungen. Daher liegt es schon in der Natur der Sache, dass dort fleißig fotografiert und gefilmt wird – auch von der Presse. Und so gab es auch nach einer Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober in Berlin viele Medienberichte über die Veranstaltung. Im Zuge der Berichterstattung der Bild-Zeitung war ein Mann am Rande eines Fotos zu sehen, das veröffentlicht wurde. Das LG Berlin II musste nun entscheiden, ob dem Demonstrationsteilnehmer ein Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung zusteht, da er nie in diese eingewilligt hat.

BGH zu Foto in Zeitschrift FREIZEIT SPASS: Drohnen-Foto von Michael Schumachers Mallorca-Anwesen erlaubt

Die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift FREIZEIT SPASS veröffentlichte in einem Artikel eine Luftbildaufnahme des Mallorca-Anwesens des ehemaligen Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher. Da Leser durch die Perspektive der Aufnahme jedoch nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf den genauen Standort der Villa ziehen könnten, sah der Bundesgerichtshof keinen Eingriff in die Privatsphäre der Familie und hob das Urteil der Vorinstanz auf (BGH, Urteil vom 5. November 2024, Az. VI ZR 110/23).

OLG Hamburg zu „UP Plus“ von Otto: Abos mit Einmalzahlungen brauchen keinen Kündigungsbutton

Wer im Bereich E-Commerce tätig ist, sollte die Regeln des BGB für Online-Marktplätze gut kennen. Ein neueres Urteil des OLG Hamburg zeigt allerdings, dass auch den Gerichten nicht immer klar ist, was die deutschen Vorschriften nun genau verlangen. Das „Up Plus“-Programm des Online-Versandhauses „Otto“ warf Fragen auf: Braucht es dafür einen Abo-Kündigungsbutton, obwohl die Kunden nur einmal zahlen?

Apple unterliegt vor LG Berlin: Der Apple App-Store braucht transparentere Bewertungen

Eben nicht alles lässt sich per AGB regeln. Nach einer Klage des vzbv hatte sich das LG Berlin mit der Anzeige von App-Rezensionen in Apples App-Store zu befassen. Das Problem: Apple hatte nur in den AGB darauf hingewiesen, dass Rezensionen auch von Nutzern kommen können, die das Produkt nicht gebraucht haben. Laut dem LG Berlin verstoße das gegen geltendes Recht.

„Kater“ ist Krankheit: Werbeverbot für Dextro-Energy als „Anti-Kater“-Tablette

Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln werden in Sachen Werbung nicht selten erfinderisch. Doch sobald es dabei um bestimmte medizinische Effekte geht, wird das Recht strikt. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt zu Mineralstofftabletten, die als „Anti-Kater-Mittel“ beworben wurden.

Mitbestimmungspflicht durch Gesamtbetriebsrat: Überwachungsdruck durch Headset-Pflicht bei Primark

Primark wollte durch die Einführung eines Headset-Systems für seine Angestellten die Arbeitsprozesse optimieren und die Kommunikation erleichtern. Da jedoch Vorgesetzte Gespräche zumindest theoretisch jederzeit mithören könnten, erzeuge dies einen enormen Überwachungsdruck bei Arbeitnehmern. Dies sei durch den Gesamtbetriebsrat mitbestimmungspflichtig.