Schlechte Nachrichten für Berlin-Verliebte: Touristen dürfen wegen der Corona-Pandemie laut einem Gerichtsbeschluss nicht in der Hauptstadt übernachten. Das OVG Berlin-Brandenburg hat wie die Vorinstanz den Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements abgewiesen.
Ein Online-Händler bot Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel über die Plattform Google Shopping an. Hierbei handelte es sich um grundpreispflichtige Produkte. Bei diesen Produkten müssen nicht nur der Gesamtpreis, sondern auch der Preis je Mengeneinheit (= Grundpreis) gemäß § 2 Abs. 1 PAngV angegeben werden.
Die Beklagte führte auf ihrer Internetseite Produktvergleiche durch. Dabei erfolgte die Bewertung der Produkte ausschließlich algorithmusbasiert. Dennoch warb sie mit dem Begriff „Test“.
Der Telekommunikationsanbieter 1&1 muss wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein Bußgeld von 900 000 Euro zahlen. So entschied das Landgericht Bonn, dessen Urteil nun veröffentlicht wurde.
Die Überwachung durch eine Kamera ist nur zulässig ist, wenn sie auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Eine Videoanlage, die eine Einsicht in das Grundstück der Nachbarn ermöglicht, ist unzulässig, denn sie verletzt deren verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht.
Wer geblitzt wurde und ein Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit bekommt, darf die Messdaten von Blitzern einsehen und überprüfen. Das hat das BVerfG in Karlsruhe entschieden.
EuGH Urteil vom 17.12.2020 in der Rechtssache C-490/19 Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier/Société Fromagère du Livradois SAS. Geschützte Ursprungsbezeichnungen werden auch insoweit geschützt, als sie ein Erzeugnis bezeichnen, das eine bestimmte Güte oder bestimmte Eigenschaft aufweist.
Elektrogeräte sind wegen ihrer oft umwelt- und gesundheitsgefährdenden Komponenten nicht für die Entsorgung im normalen Abfallwirtschaftssystem geeignet, sondern müssen gesondert zerlegt und aufbereitet werden. Um eine sachgerechte Entsorgung zu ermöglichen, verpflichtet das geltende ElektroG bestimmte Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten.
Nicht autorisierte Zweitmarkt-Plattformen verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil (v. 7.12.2020, Az. 39 O 11168/19).