Der unter anderem für gewerblichen Rechtsschutz zuständige 6. Zivilsenat des OLG Köln hatte (…) über vier Verfahren zu entscheiden, in denen verschiedene Antragsteller im Wege des Eilverfahrens gegen die Anbieter von „Dubai-Schokolade“ auf Unterlassung vorgingen, weil die betreffende Schokolade tatsächlich nicht in Dubai hergestellt war.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Berufsfotograf von einem Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen genaue Auskunft über jede Verwendung seines Porträtfotos verlangen darf. Der BGH hielt die einmalige Zahlung von 180 Euro für deutlich zu niedrig, weil das Bild in der Folge auf mehr als 25 Produktverpackungen und in Teleshopping-Sendungen eingesetzt worden war.
Ferrari bleibt Inhaberin des berühmten Wortzeichens „Testarossa“. Das Gericht der Europäischen Union hat zwei Beschlüsse des EU-Amts für geistiges Eigentum aufgehoben.
Beschluss vom 17. Juni 2025 – EnVR 10/24: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat (…) entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren durfte, sie habe der betroffenen Energielieferantin diese Tätigkeit zum Schutz der Haushaltskunden untersagt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei befristeten Verträgen mit Einmalzahlung eine Kündigungsschaltfläche auf der Website des Anbieters notwendig ist. Entscheidend ist, dass der Anbieter über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erbringt.
Ein Energieversorger darf mit „klimaneutralem Gas“ werben, wenn er nachvollziehbar erklärt, dass die CO2-Emissionen vollständig kompensiert werden. Eine genaue Aufschlüsselung der Kompensationsmaßnahmen ist dabei nicht zwingend erforderlich – das hat das OLG Hamburg entschieden....
Eine Bildagentur hatte ohne Erlaubnis Fotos aus dem Kölner Dom kommerziell angeboten. Nun muss sie dafür 35 000 Euro zahlen. Das OLG Köln sah eine klare Pflichtverletzung und sprach auch dem Künstler Gerhard Richter Schadensersatz...
Der FOCUS darf seine Ärztesiegel weiter vergeben. Das OLG München sah darin nun keine Irreführung, sondern eine redaktionelle Empfehlung. Die Ärztesiegel „TOP MEDIZINER“ und „FOCUS Empfehlung“ des FOCUS-Verlagshauses dürfen weiterhin verwendet werden. Das Oberlandesgericht...
Wer online auf „Jetzt kaufen“ klickt, hat noch lange keinen Vertrag abgeschlossen. Vor allem dann nicht, wenn die Buchungsseite nicht klar genug gestaltet ist. Eine Reise nach Dubai musste laut AG München jedenfalls nicht bezahlt werden, weil der Button samt Einkaufswagen-Symbol und unklarem Text irreführend gewesen sei.
Diverse Standorte sprechen für wirtschaftliche Stabilität und schaffen Vertrauen. Doch darf mit ihnen geworben werden, wenn das Leistungsspektrum gar nicht an allen Standorten erbracht wird? Das klärte das KG Berlin.